Portiunkula
Am 2. August oder am darauffolgenden Sonntag kann ein vollkommener Ablass gewonnen werden. (Perdono d'Assisi)
In einer Sommernacht des Jahres 1216 ging der hl. Franz von Assisi in die Portionkulakapelle um zu beten. Dabei spürte er, wie Jesus ihn aufforderte, zum Papst zu gehen und ein damals unerhörtes Privilegium zu erwirken - den großen Portiunkula-Ablass. Papst Honorius III. gewährte ihm den Ablass.
Im Bild die Portiunkulakapelle, über die die heutige Basilika erbaut ist. Portiumcula oder Portiunkula (lateinisch) berdeutet „kleiner Flecken Land“; italienisch porziuncola.
Bedingungen:
1. Empfang des Bußsakramentes (mit entschlossener Abkehr von jeder Sünde) und der Eucharistie (hl. Kommmlion) sowie Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters (= Gebet nach freier Wahl, oder ein Vaterunser und ein Gegrüßet seist du, Maria).
2. Besuch einer Pfarrkirche (oder dieser gleichgestellte Kirche, bei uns Pfarrkriche St. Martin, Expositurkirche St. Nikolaus, Wallfahrtskriche Haader) mit dem Gebet Vater unser und dem Glaubensbekenntnis.
Die unter 1. genannten Bedingungen können mehrere Tage vor oder nach dem Kirchenbesuch er füllt werden. Jedoch sollten der Empfang der hl. Eucharistie und das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters sinnvollerweise am Ablasstag selber oder am Sonntag geschehen.
Eine weitere Voraussetzung zur Gewinnung eines vollkommenen Ablasses ist, dass man sich innerlich frei macht von jeder Anhänglichkeit an eine Sünde, auch an eine bewusste lässliche Sünde.
Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, gewinnt man einen Teilablass (Gott will uns ganz, nicht halb; so verlangt der vollkommene Ablass entschiedene Umkehr, ganze Hinwendung zu Gott, Rückkehr zu jener ersten Liebe, die Christus das große und erste Gebot nennt).