Neuer Weihbischof
Bischof Dr. Rudolf Voderholzer hat heute Mittag um 12 Uhr im Dom zu Regensburg vor den Mitgliedern der Ordinariatskonferenz und den Vorständen des Priesterseminars folgende Nachricht verkündet:
Unser Heiliger Vater Papst Franziskus hat auf Bitten des Herrn Diözesanbischofs Dr. Rudolf Voderholzer den langjährigen Spiritual des Priesterseminars, Msgr. Dr. Josef Graf, zum Weihbischof ernannt und ihm den Titularsitz von Inis Cathaig (Irland) zugewiesen.
Kurze Vorstellung des neuen Weihbischofs
30.06.1957: geboren in Riedenburg, aufgewachsen in Pondorf.
1977: Abitur in Regensburg
1977 – 1984: Theologiestudium in Regensburg und Rom (Germanikum / Gregoriana)
10.10.1983: Priesterweihe in Rom
1984 – 1986: Kaplan in Regensburg-St. Josef (Reinhausen)
1986 – 1989: Promotionsstudium an der Gregoriana in Rom
Januar 1990: Promotion zum Dr. theol. mit einer Arbeit über die Theologie Gottlieb Söhngens (des Lehrers von Joseph Ratzinger)
01.10.1989: Ernennung zum Spiritual am Bischöflichen Priesterseminar St. Wolfgang in Regensburg. Dieses Amt hat er mit einer anwachsenden Zahl von seelsorglichen Nebentätigkeiten seitdem inne.
Dr. Graf genießt im Bistum höchstes Ansehen. Besonders unter der Priesterschaft sind sein Rat und seine sowohl theologisch wie auch geistlich fundierte Begleitung geschätzt.
Das Bistum Regensburg ist das flächenmäßig größte in Bayern, so dass für eine regelmäßige bischöfliche Präsenz in den Regionen ein zweiter Weihbischof sehr hilfreich ist. Mit der Berufung von Msgr. Dr. Graf zum Weihbischof ist darüber hinaus ein deutliches Zeichen gesetzt, dass Bischof Rudolf die Priesterseelsorge und geistliche Begleitung und Ausrichtung der Priester ein vordringliches Anliegen sind.
Das Zweite Vatikanische Konzil sagt über die Aufgaben eines Weihbischofs:
„Bei der Leitung der Diözesen werde für den Hirtendienst der Bischöfe in einer Weise Vorsorge getroffen, dass das Wohl der Herde des Herrn immer oberster Grundsatz ist. Um dieses Wohl zu gewährleisten, werden nicht selten Weihbischöfe aufgestellt werden müssen, weil der Diözesanbischof wegen der zu großen Ausdehnung der Diözese oder der zu großen Zahl der Bewohner, wegen besonderer Seelsorgsbedingungen oder aus verschiedenartigen anderen Gründen nicht selbst allen bischöflichen Obliegenheiten nachkommen kann, wie es das Heil der Seelen erfordert (…) Diese (…) sollen mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet werden, so dass zwar die Einheit der Diözesanleitung und die Autorität des Diözesanbischofs immer gewahrt bleiben, aber ihre Tätigkeit wirksamer und die den Bischöfen eigene Würde sichergestellt werde“ (CD 25).
„Wenn das Heil der Seelen es erfordert, soll sich der Diözesanbischof nicht sträuben, von der zuständigen Obrigkeit einen oder mehrere Weihbischöfe zu erbitten. Sie werden ohne Recht der Nachfolge für die Diözese bestellt. Wenn im Ernennungsschreiben nichts vorgesehen ist, bestelle der Diözesanbischof einen Weihbischof oder seine Weihbischöfe zu Generalvikaren oder wenigstens zu bischöflichen Vikaren, die nur von seiner Autorität abhängen. Bei der Beratung wichtiger Fragen, besonders pastoraler Art, möge er sie hinzuziehen.“ (CD 26)
Bischof Rudolf, Weihbischof Reinhard Pappenberger und mit ihm das gesamte Bistum freuen sich über die Ernennung. Sie danken dem Heiligen Vater Papst Franziskus für diese Berufung, Herrn Dr. Josef Graf für die Bereitschaft, dieses wichtige Amt zu übernehmen und versprechen ihm, für ihn zu beten.
Der Termin für die Bischofsweihe wird in Kürze bekannt gegeben.